Selbsthilfegruppe „Lebensfreude“ nimmt an Fachtagung in Mannheim teil
Zum Tagesseminar „Vom Konflikt zu Mobbing“ hatten das DGB Bildungswerk und der KDA am vergangenen Wochenende ins Gewerkschaftshaus nach Mannheim eingeladen, woran auch die Leiterin der Selbsthilfegruppe „Lebensfreude“, Karin Hurrle, teilgenommen hatte. Über die Entwicklung der Rechtsprechung und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten unterrichtete Rechtsanwalt Martin Wolmerath, der auch Autor des Buches „Mobbing und psychische Gewalt“ ist. Seit 25 Jahren werde das Thema „Mobbing“ bereits in der Gesellschaft diskutiert. Auch gebe es mittlerweile viele Urteile und Möglichkeiten, gerichtlich gegen „Mobbing“ vorzugehen. Wohin sich diese Problematik entwickelt habe zeige, dass es an vielen Gerichten aller Bundesländer Güterichter gebe, die nach der Meinung von Wolmerath jedoch gut geschult sein sollten. Aus ärztlicher Sicht beleuchtete Dr. med. Werner Geigges, Chefarzt der Rehaklinik Glotterbad, die psychische Folgen von „Mobbing“. Die häufigsten Störungen seien Angst und Depressionen, die bis hin zum Suizid führten. Auch Burnout, die Folgen von Stress, sei lange belächelt worden. Dies sei allerdings keine Krankheit, sondern ein Risikozustand, erläuterte der Fachmann. Mobbing bezeichnete Geigges als Folge von sozialem Fehlverhalten, was allerdings vor Jahren zu wenig Beachtung gefunden habe.
Referent an diesem Vormittag war auch Dr. Gerhard Bort, Allgemeinmediziner und Gewerbearzt im Regierungspräsidium Stuttgart, der ebenfalls aus medizinischer Sicht über die Folgen von „Mobbing“ aufklärte. Mobbing habe inzwischen ganz neue Dimensionen in der Gesellschaft angenommen, und zwar auch im Bereich des Arbeitsschutzes. Darauf werde in den Unternehmen keinen großen Wert mehr gelegt, so dass Mitarbeiter schutzlos in Bezug auf Berufskrankheiten seien. Malta, Guatemala und Kongo seien diesbezüglich besser als die Bundesrepublik Deutschland aufgestellt. Anhand von vielen Beispielen verdeutlichte er den Ernst der Lage.
Es wurde u.a. auf das Grundsatzurteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts (LAG) vom 10. April 2001 verwiesen, das den Schutz von Arbeitnehmern vor Mobbing gestärkt hat. Als einen Beitrag zum „systematischen Mobbing“ bewertete das Gericht die Versetzung eines Mitarbeiters aus der Führungsetage einer Sparkasse auf einen sechs Gehaltsstufen niedriger dotierten Arbeitsplatz, nachdem es bereits zuvor eine Kette außergewöhnlicher Maßregelungen des Arbeitgebers gegeben hatte. Solches „Mobbing“ sei ein schwerer Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und in dem konkreten Fall auch in die Gesundheit des Arbeitnehmers. Die Erfurter Richter stellten Leitsätze auf, nach denen Mobbing-Fälle künftig entschieden werden sollten. Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten vor Belästigungen durch Dritte zu schützen (Az.: 5 Sa 403/2000). Im konkreten Fall hatte es der Arbeitgeber unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 50.000 DM zu unterlassen, den Arbeitnehmer auf einen niedriger zu bewerteten Arbeitsplatz zu setzen.